Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Im Familienrecht sind die rechtlichen Dinge wichtig. In unserer Beratung sehen wir aber auch, dass Emotionen und viele praktische Fragen dazugehören und Ihre Entscheidungen beeinflussen.
Wir als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht in Landshut wissen das und vereinen diese Dinge in unserer Beratung:
Wir unterstützen Sie auch in allen Fragen rundherum – über den Tellerrand hinaus – und machen Ihr Anliegen zu unserem.
Kontaktformular
Warum im Familienrecht zu uns?
Wir verhandeln Ihr bestes Ergebnis, taktisch und mit Fingerspitzengefühl, ohne einen Scherbenhaufen zu hinterlassen, aber mit einer konsequenten Linie.
Wir leiten Sie strategisch durch alle Entscheidungen, kompetent als Fachanwalt für Familienrecht in Landshut regional und überregional, mit dem Ziel, die Auseinandersetzung schnell und endgültig zu lösen.
Wir beraten Sie so, wie wir für uns selbst entscheiden würden, und machen Ihr Anliegen zu unserem.
Unsere Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 8.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit gerne nach Vereinbarung.
Ehevertrag
Sie und Ihr Partner werden nach einer Beratung bei uns verstehen, warum ein Ehevertrag für Sie beide vorteilhaft und wichtig ist und für Sie beide vorsorgt.
Gemeinsames Haus / Immobilie
Gerade wenn einer das gemeinsame Haus verkaufen und der andere das Haus übernehmen will, bieten wir Ihnen Lösungen, die die Auseinandersetzung über das gemeinsame Haus im Rahmen eines Gesamtpaketes finanziell für beide Partner attraktiv machen.
Trennung
Im akuten Fall gibt es Handlungsbedarf – ein erstes Gespräch zeigt Ihnen Ihre Rechte und Strategien für die ersten Schritte, eingebettet in eine Gesamtstrategie.
Trennungsvereinbarung / Scheidungsvereinbarung
Schnüren Sie mit unserer Beratung und Führung ein Gesamtpaket, das alle Punkte ein für alle Mal klärt und weiteren Streit in Zukunft ausschließt.
Umgang mit Kindern
Wir geben Ihnen Wege an die Hand, wie der Umgang fair aufgeteilt wird, ohne endlose Diskussionen um Sonderfälle. Eine klare Regelung, die passt: Für die Kinder, für Sie und für den anderen Elternteil.
Unterhalt für Ehepartner / Unterhalt für Kind
Hier ist rechtliches Fachwissen vom Fachanwalt für Familienrecht nötig – es geht um bares Geld in Ihrer Tasche!
Versorgungsausgleich
Alle Arten von Renten (gesetzliche Renten, betriebliche Renten, Riester, Lebensversicherungen auf Rentenbasis) werden im Versorgungsausgleich mit dem Ehepartner geteilt. Hier geht es um Ihre Altersvorsorge und um sehr viel Geld.
Zugewinn / Zugewinnausgleich
/ Vermögensauseinandersetzung
Wichtig ist uns hier, Ihnen die rechtliche Linie an die Hand zu geben, um das Vermögen zügig auseinanderzusetzen – und ggf. durch ein Gesamtpaket mit Regelungen zum Unterhalt und der gemeinsamen Immobilie alle offenen Punkte für Sie erfolgreich abzuschließen.
Scheidung
Wir stellen den Scheidungsantrag bei Gericht und beraten Sie über die richtige Strategie und den richtigen Zeitpunkt. Wichtig ist uns auch, dass Sie über alle Folgen informiert sind und ausgehend von dieser informierten Basis Ihre weiteren Entscheidungen treffen.
Mediation im Familienrecht
Im Familienrecht bietet sich die Mediation besonders an: In der Mediation klären Sie z. B. Unterhalt für den Ehepartner, Unterhalt für die Kinder, Zugewinn, die Vermögensauseinandersetzung und den Umgang mit den Kindern. Zügig und rechtsverbindlich – ohne Streit und mit genügend Raum, um Rechtliches wie Persönliches zu besprechen. Sie als Beteiligte begegnen sich in der Mediation auf Augenhöhe und können sich auch danach noch in die Augen schauen. Wir führen Ihre Mediation zum Erfolg, weil wir als Fachanwalt für Familienrecht in Landshut neben unserem Fachwissen über Erfahrung in der Mediationsleitung und das nötige Fingerspitzengefühl verfügen.
Kosten des ersten Gesprächs
Sie können zwischen zwei Alternativen wählen:
- die Kurzberatung für 50 € brutto (Dauer 20 Minuten) und
- die ausführliche Erstberatung nach den gesetzlichen Gebühren (derz. 226,10 € brutto); erfahrungsgemäß dauert diese ca. 1-1,5 Stunden
Beide Beratungen dienen dazu, sich eine rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit einzuholen und uns kennenzulernen.
Die zeitlich begrenzte Kurzberatung eignet sich für einen kurzen, einfachen Sachverhalt, zu dem wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten.
Die ausführliche Erstberatung eignet sich, um Sie eingehend zu beraten. Wir beraten Sie über wichtige und nötige Facetten des Themas, damit Sie nach dieser Beratung einen Überblick über den Stand und Ihre Möglichkeiten haben und Ihre Fragen beantwortet sind.
Bei Trennung/Scheidung umfasst die ausführliche Erstberatung folgende Punkte:
- Unterhaltspflichten für Ehegatten während der Trennung und nach Scheidung (Voraussetzungen, Dauer möglicher Zahlungen)
- Zugewinn (Was ist das? Wie berechnet sich der Zugewinn?)
- Versorgungsausgleich (Was ist das? Wie funktioniert er?)
- gemeinsame Schulden (Vorgehen, Möglichkeiten)
- Auseinandersetzung des Familienheims und Hausrats
- Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Kindesunterhalt
- wichtige praktische Tipps
- Möglichkeiten eines Gesamtpakets zur Auseinandersetzung
- Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
Wir wägen in unserem Gespräch ab, was für Ihr weiteres Vorgehen wichtig und sinnvoll ist und geben Ihnen Handlungsstrategien mit auf den Weg.
Nach dieser Erstberatung wissen Sie, was im Rahmen einer Trennung und Scheidung auf Sie zukommt.
Durch unsere langjährige Erfahrung und Begleitung haben wir bereits viel gesehen und erlebt und können nahende Probleme schon in dieser Erstberatung abstecken oder gar ausräumen. Sie können nach diesem Gespräch bereits für sich planen und agieren.
Bei einer Erstberatung zum Ehevertrag erklären wir Ihnen:
- Wie Sie nach den gesetzlichen Vorschriften stehen und
- welche Vorschriften und Regelungen Sie für Ihre Ehe sinnvoll in einem Ehevertrag umsetzen können.
Nach dieser Erstberatung können Sie konkret entscheiden, ob in Ihrem Fall ein Ehevertag sinnvoll ist und wie Sie Ihren Ehevertrag gestalten.
Unterlagen benötigen wir für das erste Gespräch nicht, denn abhängig davon, ob und welchen Themenbereich Sie ggf. im Rahmen eines Mandats angehen wollen, erhalten Sie im oder nach dem Gespräch von uns eine Liste mit Unterlagen, die wir benötigen.
Wenn ein Mandat zustande kommt, rechnen wir die Kosten dieses ersten Gesprächs auf die gesetzlichen Gebühren zu Ihren Gunsten an.
Gerne können Sie einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren. Bitte rufen Sie dazu an, da die Terminsabstimmung/Terminsvergabe telefonisch einfacher ist.
Besuchen Sie uns
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Videoclips und Rechtstipps zum Familienrecht
Im Isar-TV Landshut geben wir Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht Rechtstipps zum Familienrecht und allen Fragen rund ums Familienrecht: Alle Beiträge zum Familienrecht, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Kinder, Zugewinn, Haus und Immobilie, Ehevertrag finden Sie hier: